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   OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04   

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https://dejure.org/2004,7202
OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04 (https://dejure.org/2004,7202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2004 - 35 W 2/04 (https://dejure.org/2004,7202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2004 - 35 W 2/04 (https://dejure.org/2004,7202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarungen zur Abrechnung von Provisionen in einem Handelsvertretervertrag; Anforderungen an das Zurückverlangen von Provisionen durch den Versicherer wegen stornierter Versicherungsverträge

  • Judicialis

    HGB § 87 c Abs. 5; ; HGB § 87 a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87c Abs. 5; HGB § 87a Abs. 3
    Nichtigkeit einer Vereinbarung über Provisionsabrechnungen in einem Handelsvertretervertrag - Nachweis des Anspruchs auf Rckzahlung von Provisionen wegen stornierter Versicherungsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Provisionsrückforderung durch Versicherer - Kein Anerkenntnis der Saldenlisten durch Untätigkeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anerkenntnisfiktion, Darlegungs- und Beweislast, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1266
  • NZA-RR 2004, 545
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04
    Diese Bestimmung ist nichtig, denn sie verstößt gegen § 87 c Abs. 5 HGB, da sie die dem Handelsvertreter in § 87 c eingeräumten Kontrollrechte im Voraus einschränkt (BGH LM Nr. 4 a zu § 87 c HGB; BGH NJW 96, S. 588).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 3 U 20/09

    Rückzahlung von Versicherungsvertreterprovision: Verteilung der Darlegungs- und

    Er muss für jede einzelne Provisionsrückforderung die Voraussetzungen des § 87 a Abs. 3 S. 2 HGB darlegen und gegebenenfalls beweisen (Küstner/Thume- Küstner , Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. I, 3. Aufl, Rz. 1240; OLG Ebenroth/Boujong/ Joost/Strohm- Löwisch , HGB, 2. Aufl., Bd. 1, § 92 Rz. 32; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1266).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Prozesskostenhilfeablehnung mangels

    Er muss für jede einzelne Provisionsrückforderung die Voraussetzungen des § 87 a Abs. 3 S. 2 HGB darlegen und gegebenenfalls beweisen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 1266).
  • LG Bonn, 12.10.2018 - 1 O 325/17

    Versicherungsvertreter Rückforderung Provision Stornogefahr

    Dies erfordert denknotwendig auch die textliche Erläuterung vorgelegter Provisionsabrechnungen, soweit deren Inhalt nicht selbsterklärend ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe, aaO., Rd.25; OLG Hamm NJW-RR 2004, 1266 unter II.1.b)).
  • LG Hannover, 18.08.2010 - 10 O 15/09

    Bei der Rückforderung eines Kleinststornos bis zu einem Betrag von 100 Euro

    Die Maßnahmen genügen aber nicht den zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.1982, I ZR 125/80; OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001, 11 U 221/00; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2004, 35 W 2/04; LArbG München, Urteil vom 27.09.1990, 6 Sa 562/88; LArbG BadenWürttemberg, Urteil vom 28.09.2000, 21 Sa 23/00 - jeweils zitiert nach juris): Grundsätzlich hat.
  • OLG Bamberg, 03.02.2016 - 3 U 109/15

    Abgrenzung Fixum / Vorschuss, Schweigen kein Anerkenntnis der Abrechnung,

    Verlangt das VU vom VV wegen stornierter Versicherungsverträge Provisionen zurück, so hat er wegen § 87 a Abs. 3 HGB für jeden Einzelfall die Gründe der Beendigung des Vertrages, Zeitpunkt und Art der Mahnung mitzuteilen sowie die Höhe der zurückzuzahlenden Abschlussprovisionen vorzurechnen (unter Bezugnahme auf OLG Hamm , 12.03.2004 - 35 W 2/04 - LS 8, 9, NJW-RR 04, 1266).
  • LG Kleve, 10.11.2009 - 3 O 400/04

    Vorliegen der Voraussetzungen der Rückzahlung der darlehensweisen ausgezahlten

    Grundsätzlich genügt bei Verzugseintritt mit Beitragszahlungen während der Laufzeit des Handelsvertretervertrages regelmäßig, den Versicherungsnehmer schriftlich zu mahnen und ihn über die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Zahlungsschwierigkeiten zu unterrichten, wenn gleichzeitig der Handelsvertreter durch rechtzeitige Überlassung aller notwendigen Informationen in die M2 versetzt wird, den Vertrag selber nachzubearbeiten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1266).
  • LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09

    Rückforderung von Provisionen im Falle der Nichteinhaltung der

    Dazu gehören Darlegung und Nachweis der Nichtleistung durch den Kunden bzw. Gründe der Nicht- oder der nicht vertraggemäßen Ausführung des Kundengeschäfts durch den Unternehmer sowie des Nichtvertretenmüssens und zwar einzeln für jeden einzelnen Fall, in welchem der Unternehmer im Hinblick auf Abs. 3 Satz 2 das Entstehen der Provisionsforderung bestreitet oder eine Provisionsrückforderung geltend macht (OLG Koblenz, Urteil vom 27.3.11980, 6 U 982/77 = VersR 1980, 623; OLG Hamm, Beschluss vom 12.3.2004, 35 W 2/04 = NJW-RR 2004, 1266; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, HGB, 2. Aufl. 2008, § 37a Rn, 60).
  • OLG Hamm, 21.01.2005 - 35 U 24/04

    Darlegungs- und Beweislast für den Anspruch auf Rückzahlung von

    Verlangt der Versicherer vom Handelsvertreter wegen stornierter Versicherungsverträge Provisionen zurück, so hat er wegen § 87 a Abs. 3 HGB für jeden Einzelfall die Gründe der Beendigung des Vertrages, Zeitpunkt und Art der Mahnung und der Unterrichtung des Handelsvertreters über die Stornogefahr darzulegen sowie die Höhe der zurückzuzahlenden Abschlußprovisionen vorzurechnen (Senat, Beschluß vom 12.03.2004 - 35 W 2/04 NJW-RR 04, 1266).
  • LG Münster, 21.01.2014 - 11 O 28/12

    - FORMAXX 45 -, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Verjährung,

    Mehrforderungen darzulegen und zu beweisen, wäre Sache des HV (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04 -).
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